Wenn von einem “LASER” die Rede ist, beziehen wir uns auf eine riesige Produktpalette. Laserprodukte, die in der produzierenden Industrie verwendet werden, haben häufig Hochleistungs-Laserquellen und können auch schwere Schäden verursachen, wenn man die erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht kennt.
Aus diesem Grund gibt es eine internationale Richtlinie, die Lasersysteme in Klassen einteilt. Diese sind im Standard IEC 60825-1 (in den USA ANSI Z136) aufgeführt. Die Klassen hängen von der Bauweise des Systems sowie von der Leistung und Wellenlänge des Lasers ab.
Der Hersteller ist dabei für die korrekte Einordung seiner Lasersysteme in die passende Klasse verantwortlich, welche Hinweise bezüglich der Gefährdung des Menschen und der zu erbringenden Schutzmaßnahmen liefern, die für den Einsatz des Lasers zur Minimierung des Sicherheitsrisikos erforderlich sind.
Sehen wir uns nun die verschiedenen Klassen und deren Unterschiede näher an.
Die Lasersysteme der Klasse 1 sind für den Bediener am sichersten. Selbst bei längerem Kontakt mit den Augen und optischen Instrumenten richten sie keinen Schaden an, da sie eine Ausgangsleistung von nur wenigen Mikrowatt haben.
Lasersysteme der Klasse 3 oder 4 können, wenn sie in eine Kabine eingebaut sind, die den Austritt der Strahlen verhindert, die Sicherheitsklasse 1 erreichen, da die äußere Struktur den Bediener zu 100 % schützt.
Die Lasersysteme der Klasse 1M ähneln im Hinblick auf die potenzielle Gefahr für die Augen denen der Klasse 1. Der Unterschied zu Systemen der Klasse 1 besteht darin, dass sie gefährlich werden können, wenn wir optische Instrumente wie Teleskope oder Mikroskope verwenden, um den Strahl zu betrachten, der durch seine Verstärkung schädlich sein kann. Zu den Lasern der Klasse 1M zählen die Diodenlaser, Faser-Kommunikationssysteme und Messgeräte der Lasergeschwindigkeit.
Laser der Klasse 2 sind Systeme, deren Licht mit dem bloßen Auge sichtbar ist und deren Leistung maximal 1 mW beträgt. Sie sind nur dann gefährlich, wenn absichtlich und für eine bestimmte Zeit auf das Licht gestarrt wird.
Nach dem alten Klassifizierungssystem beträgt diese Dauer ca. 1000 Sekunden.
Der sichtbare Strahl von Lasern der Klasse 2M hat eine Wellenlänge von 400-700 nm. Auch in diesem Fall ist der Laser unschädlich, sofern wir keine optischen Geräte verwenden oder ihn längere Zeit fest betrachten.
Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, darauf hinzuweisen, welche optischen Geräte eine potentielle Gefahr für den Bediener darstellen.
Obwohl der Buchstabe R für „relaxed“ steht, sind diese Laser bereits gefährlicher als die bisher benannten. Bei kurzer Einwirkung des Strahls besteht keine Gefahr. Bei längerer Dauer, insbesondere bei optischen Geräten, ist der Kontakt jedoch schädlich.
Die akzeptable Expositionsdauer variiert je nach Wellenlänge.
Es handelt sich in der Regel um einen Laser mit niedrigem Risiko, jedoch müssen diese Laser vom Hersteller mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet werden.
Diese Laser sind auch bei geringem Kontakt mit den Augen gefährlich und können bereits kleine Hautverbrennungen verursachen. Für diese Laser gibt es Beschränkungen der zugänglichen Emissionen:
Dies sind die mit Abstand gefährlichsten Lasersysteme. Sie sind in der Lage, Augen- und Hautschäden zu verursachen, aber auch Materialien zu entzünden. Weil sie so leistungsstark sind, werden sie am häufigsten zum Schneiden, zur Laserbeschriftung, dem Schweißen sowie zur Reinigen eingesetzt.
Selbstverständlich sind sie unschädlich und bergen für den Bediener keinerlei Gefahr, wenn sie, wie oben bereits beschrieben, in einer entsprechenden Umhausung installiert werden.
Beim Umgang mit solchen Lasern ist das Tragen von Schutzbrillen erforderlich. Kontakt ist zwingend zu vermeiden und alle brennbaren Materialien sind vom Strahl und seiner Reflexion fernzuhalten.
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